Wissen Sie, was Sie zu entsorgen haben?

Probenahme, Analyse und Deklarationen

Probenahme auf Ihrer Baustelle

Die Entsorgung von mineralischen Abfällen beginnt meist damit, dass vorab erkundet werden muss, um welche Art von Abfall es sich handelt und wie dieser belastet ist.

So können geogene, sowie anthropogene Verunreinigungen von beispielsweise Böden mit Störstoffen wie Holz, Kunststoffen oder Metallen, aber auch die Konsistenz und Beschaffenheit entscheidende Faktoren für die Erstellung eines wirtschaftlich relevanten Entsorgungsangebotes sein.

Doch ein zeitgemäßes Abfallmanagement ist komplex und Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer stehen damit großen Anforderungen und Herausforderungen gegenüber.

Die HDB Recycling GmbH bietet daher einen vollumfänglichen Service:

  • fachgerechte Beprobung Ihrer Abfälle (z. B. gemäß LAGA PN 98)
  • stoffliche und organoleptische Ansprache
  • Analytik über akkreditierte Partnerlabore
  • Berücksichtigung der Vorgaben der LAGA M23 hinsichtlich Asbestverdachtsfällen (unsere Mitarbeiter sind geschult nach TRGS 519)
  • Umfassende, aussagekräftige Dokumentation

Wir unterscheiden bei den Probenahmen zur abfallrechtlichen Einstufung von Haufwerken zwischen

  • Hot-Spot-Beprobung (bei organoleptischen Auffälligkeiten im Haufwerk) und der
  • segmentorientierten allgemeinen Haufwerksbeprobung

Hot-Spot-Beprobungen sind dabei hauptsächlich zur Materialidentifizierung (z.B. zur Beweissicherung) und zur Risikoprognose anzuwenden. Die entnommenen Proben müssen dabei keinen quantitativen Bezug zur Grundmenge haben.

Ziel der Allgemeinen Haufwerksbeprobung ist die Bestimmung des durchschnittlichen Schadstoffgehaltes von Haufwerken (bzw. einzelnen Bestandteilen). Dabei unterscheidet die LAGA PN 98 vier verschiedene Probenarten – Einzelprobe, Mischprobe, Sammelprobe (entsteht durch Vereinigen von Mischproben) und Laborprobe – und beschreibt den aus stochastischen Überlegungen abgeleiteten Verfahrensweg zur Beprobung eines Haufwerks, verbunden mit der Festlegung der Mindestanzahl an Laborproben in Abhängigkeit vom Volumen des zu beurteilenden Abfalls.

Die fachgerechte Probenahme nach LAGA PN 98 ist bei der Untersuchung von Abfällen auf Schadstoffe von entscheidender Bedeutung. Die Probenahmeplanung ist deswegen von einem Fachkundigen vorzunehmen. Der Probenehmer muss die Fachkunde bzgl. der Probenahme nachweisen können. Es ist immer ein aussagekräftiges und vollständiges Probenahmeprotokoll zu erstellen. Zum Probenahmeprotokoll gehören auch Angaben zur genauen Lage der Haufwerke (Plan), Fotos der Haufwerke, eine Skizze mit Einteilung und Bezeichnung der Sektoren sowie Informationen zur Abfallentstehung und -herkunft.

Sie als Kunde - Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer - müssen rechtssicher entsorgen können. Wir kümmern uns darum!

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